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   VG Regensburg, 29.10.2014 - RN 1 K 13.2064   

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VG Regensburg, 29.10.2014 - RN 1 K 13.2064 (https://dejure.org/2014,79125)
VG Regensburg, Entscheidung vom 29.10.2014 - RN 1 K 13.2064 (https://dejure.org/2014,79125)
VG Regensburg, Entscheidung vom 29. Oktober 2014 - RN 1 K 13.2064 (https://dejure.org/2014,79125)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 23.10.2008 - 2 B 114.07

    Anspruch eines Beamten auf eine Beförderung zum Steueroberamtsrat und die

    Auszug aus VG Regensburg, 29.10.2014 - RN 1 K 13.2064
    Auch die Wahrnehmung einer höherwertigen Funktion führe nicht automatisch zu einer Beförderung (BVerwG, B. v. 23.10.2008, 2 B 114.07).

    Der hilfsweise geltend gemachte Anspruch ergebe sich aus der der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (U. v. 23.10.2008, 2 B 114/07), wonach der Dienstherr bei langjähriger Übertragung eines höherwertigen Dienstpostens verpflichtet sei, auf die Bereitstellung einer höherbewerteten Planstelle für den betreffenden Beamten hinzuwirken, wenn wie im vorliegenden Fall nur über die Beförderung dieses Beamten zu entscheiden sei.

    Dies entspreche auch der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (U. v. 23.10.2008, 2 B 114.07), wonach für die Besetzung von Beförderungsämtern einer Laufbahn ausschließlich der Leistungsgrundsatz gelte.

    Die beamtenrechtlichen Vorschriften, nach denen sich die Beförderung richtet, dienen in erster Linie dem öffentlichen Interesse an einer bestmöglichen Besetzung der Beamtenstellen des öffentlichen Dienstes (BVerwG, B. v. 23.10.2008, 2 B 114/07 unter Verweis auf seine ständige Rechtsprechung, vgl. BVerwG, U. v. 30.8.1962, 2 C 16.60; U. v. 26.6.1986, 2 C 41.84 und U. v. 31.5.1990, 2 C 16.89).

    Der Beamte kann beanspruchen, dass über seine Bewerbung ohne Rechtsfehler vorrangig aufgrund leistungsbezogener Kriterien entschieden und von praktizierten, das Ermessen bindenden Richtlinien nicht zu seinem Nachteil grundlos abgewichen wird (BVerwG, B. v. 23.10.2008, 2 B 114/07; BVerwG, U. v. 21.8.2003, 2 C 14.02).

    Dies sind regelmäßig die aktuellen Beurteilungen (BVerwG, B. v. 23.10.2008, 2 B 114/07; BVerwG, U. v. 19.12.2002, 2 C 31.01; BVerwG, U. v. 27.2.2003, 2 C 16.02).

    Daraus folgt, dass auch die langjährige Übertragung eines im Verhältnis zum verliehenen Statusamt höherwertigen Dienstpostens keine Ausnahme vom Grundsatz der Bestenauslese rechtfertigt (BVerwG, B. v. 23.10.2008, 2 B 114/07; BVerwG, U. v. 17.8.2005, 2 C 37.04).

  • VGH Hessen, 28.10.1987 - 1 UE 2260/86

    Zum Anspruch auf Beförderung bei dauerhafter Übertragung eines höherbewerteten

    Auszug aus VG Regensburg, 29.10.2014 - RN 1 K 13.2064
    Nach Auffassung des VGH Kassel (Urteil vom 28.10.1987, 1 UE 2260/86) überschreite eine fast fünf Jahre währende überwertige Beschäftigung den hinzunehmenden Zeitraum.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sei der Dienstherr aufgrund der Fürsorgepflicht verpflichtet, in angemessener Weise für die Bereitstellung einer höher bewerteten Planstelle zu sorgen, wenn einem Beamten ein Dienstposten übertragen sei, dessen Bewertung und Zuordnung zu einem bestimmten Amt das Besoldungsgesetz selbst abschließend regle und wenn der betreffende Beamte auch weiterhin als Einziger für die Beförderung auf dem höher zu bewertenden Amt in Betracht kommt (vgl. BVerwG, U. v. 17.10.1974, 2 C 40.72; ebenso VGH Kassel, U. v. 28.10.1987, 1 UE 2260/86).

    Auch unter Verweis auf die Rechtsprechung des VG Wiesbaden und des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (VG Wiesbaden, U. v. 18.9.2008, 8 K 614/08.WI; Hessischer VGH, U. v. 28.10.1987, 1 UE 2260/86) sei der Dienstherr aufgrund seiner Fürsorgepflicht zur Gewährung eines Gleichklangs zwischen gesetzlicher Stellenbewertung und beamtenrechtlichem Status einschließlich der zugeordneten Besoldung verpflichtet.

    Nichts anderes ergibt sich aus den von der Klägerin vorgetragenen Urteilen des VG Wiesbaden (U.v.18.9.2008, 8 K 614/08.WI) und des Hessischen VGH (U.v. 28.10.1987, 1 UE 2260/86).

    Der Hessische VGH führt hierzu unter Verweis auf die obige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aus, dass der Dienstherr aufgrund der Fürsorgepflicht verpflichtet ist, in angemessener Weise für die Bereitstellung einer höher bewerteten Planstelle zu sorgen, wenn einem Beamten ein Dienstposten übertragen ist, dessen Bewertung und Zuordnung zu einem bestimmten Amt das Besoldungsgesetz selbst abschließend regelt, und wenn der betreffende Beamte auch weiterhin als einziger für die Beförderung auf dem höher zu bewerteten Amt in Betracht kommt (HessVGH, U. v. 28.10.1987, 1 UE 2260/86).

    Denn die von der Klägerin hierzu angeführten Urteile des VG Wiesbaden (U. v. 18.9.2008, 8 K 614/08.WI) und des Hessischen VGH (U. v. 28.10.1987, 1 UE 2260/86) unter Bezugnahme auf Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (U. v. 24.1.1985, 2 C 39/82; U. v. 17.10.1974, 2 C 40.72) sind auf den vorliegenden Sachverhalt nicht übertragbar.

  • BVerwG, 17.10.1974 - II C 40.72

    Besoldungsansprüche eines Beamten - Einstufung in eine bestimmte Besoldungsstufe

    Auszug aus VG Regensburg, 29.10.2014 - RN 1 K 13.2064
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sei der Dienstherr aufgrund der Fürsorgepflicht verpflichtet, in angemessener Weise für die Bereitstellung einer höher bewerteten Planstelle zu sorgen, wenn einem Beamten ein Dienstposten übertragen sei, dessen Bewertung und Zuordnung zu einem bestimmten Amt das Besoldungsgesetz selbst abschließend regle und wenn der betreffende Beamte auch weiterhin als Einziger für die Beförderung auf dem höher zu bewertenden Amt in Betracht kommt (vgl. BVerwG, U. v. 17.10.1974, 2 C 40.72; ebenso VGH Kassel, U. v. 28.10.1987, 1 UE 2260/86).

    Ausnahmsweise kann allerdings als Inhalt der Fürsorgepflicht gegenüber dem Beamten auch eine Verpflichtung des Dienstherrn in Betracht kommen, etwa auf die Schaffung einer Beförderungsmöglichkeit durch Bereitstellung einer höher bewerteten Planstelle hinzuwirken, wenn es sich nämlich dabei um Maßnahmen der Exekutive handelt, der nur noch die Verwirklichung des bereits anderweitig geäußerten Willens des Gesetzgebers obliegt, und wenn nur die Beförderung dieses Beamten in Betracht kommt (BVerwG, U. v. 24.1.1985, 2 C 39/82; BVerwG, U. v. 17.10.1974, 2 C 40.72).

    Denn die von der Klägerin hierzu angeführten Urteile des VG Wiesbaden (U. v. 18.9.2008, 8 K 614/08.WI) und des Hessischen VGH (U. v. 28.10.1987, 1 UE 2260/86) unter Bezugnahme auf Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (U. v. 24.1.1985, 2 C 39/82; U. v. 17.10.1974, 2 C 40.72) sind auf den vorliegenden Sachverhalt nicht übertragbar.

  • VG Wiesbaden, 18.09.2008 - 8 K 614/08

    Höherwertige Planstelle bei schuldhafter Fürsorgepflichtverletzung des

    Auszug aus VG Regensburg, 29.10.2014 - RN 1 K 13.2064
    Auch unter Verweis auf die Rechtsprechung des VG Wiesbaden und des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (VG Wiesbaden, U. v. 18.9.2008, 8 K 614/08.WI; Hessischer VGH, U. v. 28.10.1987, 1 UE 2260/86) sei der Dienstherr aufgrund seiner Fürsorgepflicht zur Gewährung eines Gleichklangs zwischen gesetzlicher Stellenbewertung und beamtenrechtlichem Status einschließlich der zugeordneten Besoldung verpflichtet.

    Nichts anderes ergibt sich aus den von der Klägerin vorgetragenen Urteilen des VG Wiesbaden (U.v.18.9.2008, 8 K 614/08.WI) und des Hessischen VGH (U.v. 28.10.1987, 1 UE 2260/86).

    Denn die von der Klägerin hierzu angeführten Urteile des VG Wiesbaden (U. v. 18.9.2008, 8 K 614/08.WI) und des Hessischen VGH (U. v. 28.10.1987, 1 UE 2260/86) unter Bezugnahme auf Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (U. v. 24.1.1985, 2 C 39/82; U. v. 17.10.1974, 2 C 40.72) sind auf den vorliegenden Sachverhalt nicht übertragbar.

  • BVerwG, 17.08.2005 - 2 C 37.04

    Beförderung; Fahrlässigkeit; höherwertiger Dienstposten; Kausalität;

    Auszug aus VG Regensburg, 29.10.2014 - RN 1 K 13.2064
    Auch die unterschiedliche Einstufung des Dienstpostens von Bewerbern rechtfertige es nicht, von einem Leistungsvergleich zwischen ihnen abzusehen (BVerwG, U. v. 17.8.2005, 2 C 37.04).

    Daraus folgt, dass auch die langjährige Übertragung eines im Verhältnis zum verliehenen Statusamt höherwertigen Dienstpostens keine Ausnahme vom Grundsatz der Bestenauslese rechtfertigt (BVerwG, B. v. 23.10.2008, 2 B 114/07; BVerwG, U. v. 17.8.2005, 2 C 37.04).

  • BVerwG, 15.07.1977 - 2 B 36.76

    Anforderungen an die Bezeichnung eines Verfahrensmangels - Zulassung der Revision

    Auszug aus VG Regensburg, 29.10.2014 - RN 1 K 13.2064
    Vielmehr kann der Dienstherr einen Beamten für gewisse, auch längere Zeit in einer höher bewerteten Funktion beschäftigen, ohne dass sich für ihn daraus ohne weiteres eine Verpflichtung zur Beförderung des Beamten ergibt (BVerwG, U.v. 24.1.1985, 2 C 39/82; BVerwG, U. v. 17.4.1975, 2 C 30.73; BVerwG, B. v. 15.7.1977, 2 B 36.76).
  • BVerwG, 17.04.1975 - II C 30.73

    Individualisierung eines Besoldungsanspuchs - Besoldungsgruppe des Dienstgrades

    Auszug aus VG Regensburg, 29.10.2014 - RN 1 K 13.2064
    Vielmehr kann der Dienstherr einen Beamten für gewisse, auch längere Zeit in einer höher bewerteten Funktion beschäftigen, ohne dass sich für ihn daraus ohne weiteres eine Verpflichtung zur Beförderung des Beamten ergibt (BVerwG, U.v. 24.1.1985, 2 C 39/82; BVerwG, U. v. 17.4.1975, 2 C 30.73; BVerwG, B. v. 15.7.1977, 2 B 36.76).
  • BVerwG, 21.08.2003 - 2 C 14.02

    Bestenauslese; Bewerbungsverfahrensanspruch; materielle Beweislast;

    Auszug aus VG Regensburg, 29.10.2014 - RN 1 K 13.2064
    Der Beamte kann beanspruchen, dass über seine Bewerbung ohne Rechtsfehler vorrangig aufgrund leistungsbezogener Kriterien entschieden und von praktizierten, das Ermessen bindenden Richtlinien nicht zu seinem Nachteil grundlos abgewichen wird (BVerwG, B. v. 23.10.2008, 2 B 114/07; BVerwG, U. v. 21.8.2003, 2 C 14.02).
  • BVerwG, 27.02.2003 - 2 C 16.02

    Aufstieg; Beförderung; Beurteilung; Binnendifferenzierung; Dienstalter;

    Auszug aus VG Regensburg, 29.10.2014 - RN 1 K 13.2064
    Dies sind regelmäßig die aktuellen Beurteilungen (BVerwG, B. v. 23.10.2008, 2 B 114/07; BVerwG, U. v. 19.12.2002, 2 C 31.01; BVerwG, U. v. 27.2.2003, 2 C 16.02).
  • BVerwG, 19.12.2002 - 2 C 31.01

    Dienstliche Beurteilung; Eignung; Befähigung; Zweitbeurteiler;

    Auszug aus VG Regensburg, 29.10.2014 - RN 1 K 13.2064
    Dies sind regelmäßig die aktuellen Beurteilungen (BVerwG, B. v. 23.10.2008, 2 B 114/07; BVerwG, U. v. 19.12.2002, 2 C 31.01; BVerwG, U. v. 27.2.2003, 2 C 16.02).
  • BVerwG, 31.05.1990 - 2 C 16.89

    Dienstpostenbewertung - Planstelle - Beförderungsanspruch - Haushaltsplan -

  • BVerwG, 24.01.1985 - 2 C 39.82

    Beamtenrecht - Funktionsgebundenes Amt - Besoldungsgesetzlicher Funktionszusatz -

  • BVerwG, 16.10.1975 - II C 43.73

    Zulassung der Revision - Beschränkung auf Rechtsfrage

  • BVerwG, 30.08.1962 - II C 16.60

    Anspruch auf Beförderung in eine Planstelle der Besoldungsgruppe A 14

  • BVerwG, 26.06.1986 - 2 C 41.84

    Beamtenrecht - Beförderung - Polizeidienst

  • BVerwG, 17.09.1964 - II C 121.62

    Kirchliche Erlaubnis zur Erteilung katholischen Religionsunterrichts (missio

  • BVerwG, 09.10.1975 - II C 62.73

    Bewährungsbeförderung - Beförderungsämter - Eingangsamt - Bewährungszeit

  • VG Regensburg, 13.07.2022 - RO 1 K 19.2120

    Kein Anspruch auf Beförderung wegen höherwertiger Tätigkeit

    Die im Rahmen des Beamtenverhältnisses zu beachtende Fürsorgepflicht des Dienstherrn ist vielmehr auf das verliehene Amt beschränkt und begründet keinen Anspruch auf Einrichtung einer neuen Planstelle (vgl. VG Regensburg, U.v. 29.10.2014 - RN 1 K 13.2064).
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